Der Oberste Gerichtshof hält dazu fest, dass auch in die Rennstrecke einmündende Zufahrtsstraßen gesichert werden müssen, solange Teilnehmer eines Rennens diese passieren könnten. Die Beachtung der Regeln der Straßenverkehrsordnung ist mit dem Wesen eines Radrennens grundsätzlich nicht vereinbar, weshalb ‑ jedenfalls bei Rennen der nationalen...
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