Schafft der Versicherte eine besondere Gefahrensituation, die nicht nur eine außergewöhnliche Gefahr für ihn selbst, sondern vor allem auch für andere Verkehrsteilnehmer mit sich bringt, ohne dass dafür die geringste Notwendigkeit besteht, und tritt eine solche Situation erfahrungsgemäß auch im normalen Lebenslauf nicht immer wieder ein, liegt...
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