Der Gemeinderat ist zwar allgemeiner Vertretungskörper, ihm kommt jedoch keine Gesetzgebungs-, sondern ausschließlich Vollziehungsfunktion zu. Seine Mitglieder nehmen (als Kollegialorgan) Rechtshandlungen vor und sind daher Beamte im strafrechtlichen Sinn.
Nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch lag dem Bürgermeister unter anderem zur Last,...
Lesen Sie mehr...