Der Ersatz von Kosten einer Heilbehandlung, die noch nicht stattgefunden hat, sondern erst beabsichtigt ist (hier: Korrekturoperation), kann vom Geschädigten nur in Form eines - später abzurechnenden - Vorschusses begehrt werden.
Auch wenn das Klagebegehren diese Einschränkung nicht enthält, kann der Schadenersatz...
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