Die Klägerin hatte den beklagten Rechtsanwalt mit der versicherungsrechtlichen Abwicklung ihres Brandschadens aus dem Jahr 2009 betraut. In der ihm erteilten Vollmacht hatte sie ihn ermächtigt, seine Honorar- und Auslagenforderung von der bei ihm eingehenden Barschaft abzuziehen. In der Folge behielt der Beklagte von jenen Beträgen, die ihm die...
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