Verursacht die Unfallnachricht einen Schockschaden von Krankheitswert, rechtfertigt dies den Zuspruch eines Schmerzengelds nicht nur im Falle des Todes, sondern auch bei „schwersten“ Verletzungen des Unfallopfers (so bereits OGH 13. 6. 2012, 2 Ob 136/11f, zum Anlassfall). Im zweiten Rechtsgang wurde nun dem Ehemann des...
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