1. Bei wirklicher Übergabe bedarf der Schenkungsvertrag nicht der Notariatsaktsform. Zum Nachweis der wirklichen Übergabe einer geschenkten Liegenschaft im Grundbuchverfahren genügt dieurkundliche Bestätigung (auch) des Geschenkgebers, dass diese bereits erfolgt ist. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich der...
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