In einer neueren Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass es für die Berechnung der Abfertigung nicht auf die im letzten Jahr ausbezahlten Beträge ankomme, sondern auf jene variablen Gehaltsbestandteile, die für die letzten 12 Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses gebühren (27. 7. 2011, 9 ObA...
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