Österreich folgt dem Beispiel Deutschlands und stellt Unternehmen, die in einem die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ betreffenden Geschäftsbereich tätig sind, unter Schutz. Einem Verkauf an Länder außerhalb des EWR (EU plus Island, Liechtenstein, Norwegen) soll durch eine neue Genehmigungspflicht vorgebeugt werden. Diese gilt für Unternehmen in der Verteidigungsgüterindustrie, Energieversorger (Strom, Gas), Wasserversorger, Telekommunikation, Verkehr (Eisenbahnen, Luftfahrt, Schifffahrt, Bundesstraßen) und andere definierte Bereiche.
Am 8. Dezember 2011 trat das Außenwirtschaftsgesetz (AußWG 2011) in Kraft, das dies alles regelt. Danach unterliegt nun der Erwerb von Unternehmen, von maßgeblichen Beteiligungen oder der Erwerb eines beherrschenden Einflusses auf derartige Unternehmen der Genehmigungspflicht durch den österreichischen Wirtschaftsminister (§ 25a AußWG 2011). Ein Beteiligungserwerb unterliegt dann der Genehmigung, wenn der Erwerber nach dem Erwerb mindestens 25 % der Stimmrechte halten würde. Die Anteile von gemeinsam vorgehenden Erwerbern werden zusammengerechnet, ebenso, wenn es Vereinbarungen über die gemeinsame Stimmrechtsausübung gibt.
Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz