Die EU-Richter urteilten, der US-Pharmakonzern Pfizer habe zu Recht Widerspruch gegen den Antrag eingelegt, Viaguara als Markennamen für Getränke einzutragen. Die Ähnlichkeit der beiden Namen sei "insgesamt stark". Außerdem gehe die Bekanntheit der Marke Viagra "über die von den betreffenden Arzneimitteln angesprochenen Verkehrskreise hinaus". Es sei durchaus möglich, dass die Getränke mit Viagra "gedanklich in Verbindung gebracht" werden könnten. Bei Viagra handle es sich zwar um Arzneimittel, doch vermittele es in der Öffentlichkeit "ein Bild von Lebenskraft und Potenz". Dieses Image könne auch auf die Getränke übertragen werden. Viaguara als Getränkemarke sei daher eine "unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke Viagra", meinten die Richter.
Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz