Bauwerke können meist ohne Zustimmung des Urhebers abgebildet werden, aber die Pflicht, diesen zu erwähnen, wird in der Praxis oft ignoriert.
Es ist heute unbestritten, dass Bauwerke urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn die Ausführung nicht nur bloß die zweckmäßigste ist, sondern auch als „künstlerische Gestaltung“ zu werten ist. Dann hat...
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