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16. Mai. 2011

Steuerauskunft wird verbindlich

Das Finanzamt hat auf Antrag einen verbindlichen Bescheid über die steuerliche Beurteilung von Vorhaben zu erlassen

Seit Jahresanfang besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt verbindliche Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit geplanten Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen einzuholen. Die Rechtsgrundlage wurde im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2010 durch § 118 BAO geschaffen, der das Verfahren über diese sogenannten Auskunftsbescheide, international „Tax-Rulings“ genannt, regelt.

Das Finanzamt hat über schriftlichen Antrag einen verbindlichen Auskunftsbescheid zu erlassen, der die steuerliche Beurteilung von geplanten Vorhaben enthält. Der Antrag muss eine umfassende Darstellung des Sachverhaltes, eine konkret formulierte Rechtsfrage sowie die Rechtsansicht des betroffenen Unternehmens zu dieser Rechtsfrage enthalten, wobei diese Rechtsansicht eingehend zu begründen ist.

Das Finanzamt bestätigt dann im Auskunftsbescheid die Rechtsansicht des Antragstellers oder spricht sich gegen diese Rechtsansicht aus. Die im Auskunftsbescheid enthaltene steuerliche Beurteilung ist für das Finanzamt verbindlich und der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch darauf, dass die Besteuerung entsprechend dem Auskunftsbescheid erfolgt. Bei späteren Betriebsprüfungen sollte es daher keine bösen Überraschungen geben.

Das Tax-Ruling ist allerdings nicht gratis: Es ist ein Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten, der nach den Umsatzerlösen des betroffenen Unternehmens gestaffelt ist und bis zu 20.000,00 Euro beträgt.

Zur Erlangung von Rechtssicherheit sowie möglicher Kosteneinsparungen bei Betriebsprüfungen und Rechtsmittelverfahren wird das neue Instrument trotz der beträchtlichen Kosten wohl von vielen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Seine Attraktivität wird aber auch davon abhängen, wie rasch die Auskunftsersuchen von den Finanzämtern erledigt werden.

Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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