1963 wurde ein Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der EWG abgeschlossen. Ziel und Zweck dieses Abkommens war, türkischen Bürgern, die hier leben (und nicht illegal eingereist waren) die uneingeschränkte Gewährung der klassischen, europäischen Grundfreiheiten, insbesondere Niederlassungs- und...
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