suchen

26. Sep. 2011

BRD-Rechtsprechung: Kritische Hotelbewertungen zulässig

Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 15. Juli 2011, Az.: 5 U 193/10) hat sich mit der Zulässigkeit kritischer Hotelbewertungen auf einem Bewertungsportal befasst und eine Haftung des Portalbetreibers verneint.

Das Gericht erläutert, dass der Portalbetreiber nicht verpflichtet ist, neu eingehende Hotelbewertungen im Hinblick auf die Richtigkeit der in ihnen enthaltenen Tatsachenbehauptungen inhaltlich zu überprüfen. Zumutbare Prüfpflichten bestehen nach Ansicht des Kammergerichts insoweit nicht. Das Kammergericht verweist u.a. darauf, dass die Annahme weitreichender Prüfpflichten mit einem erheblichen wirtschaftlichen und zeitlichen Aufwand verbunden wäre, der nicht zumutbar ist, zumal damit auch ein Verlust an Aktualität einhergehen würde und der Verkehr gerade ein Interesse an spontanen und authentischen Bewertungen hätte.

Das Kammergericht macht zudem deutlich, dass dem Anbieter  nach der E-Commerce-Richtlinie keine Anforderungen auferlegt werden dürfen, die sein legitimes Geschäftsmodell gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren.

Stefan Müller Rechtsanwalt

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.