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13. Okt. 2011

Asylwerber wieder zum Höchstgericht?

Die Regierung unter Kanzler Faymann will noch im heurigen Dezember eine Reform der Verwaltungsgerichte beschließen. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass der Stau bei alten Asylfällen durch den 2008 errichteten Asylgerichtshof abgebaut worden ist. Deswegen soll er in einem Bundesverwaltungsgerichtshof aufgehen.

Interessant ist auch die Absicht, dass Asylfälle nun wiederum an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) herangetragen werden können, allerdings nur solche, in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geklärt werden müssen, wie dies auch in Zivilsachen für Revisionen der Fall ist. Derzeit wird auf Beamtenebene die Kostenfrage für eine solche Konstruktion geklärt. Es könnte sein, dass nächste Woche bei der Landeshauptleutekonferenz der Durchbruch gelingt.

Dr. Stefan Müller

Kategorien: Sonstiges

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