Gesellschafter, der 90 Prozent der Aktien besitzt, kann die Minderheit ausschließen. Was er dafür an Abfindung zu bezahlen hat, wird im Streitfall gerichtlich festgestellt. In diesem Verfahren hat der Hauptaktionär aber die weitaus besseren Karten. Zunächst einmal kann der Mehrheitsaktionär den Zeitpunkt wählen,...
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