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21. Feb. 2012

Inländische Gerichte für Klagen von Fond-Geschädigten zuständig

Der Oberste Gerichtshof hat in einer grundsätzlichen Entscheidung die österreichischen Gerichte für Klagen von Fonds-Geschädigten für zuständig erklärt (7 Ob 245/10w).

Demnach ist für Klagen gegen eine ausländische Fondsgesellschaft oder deren Verwaltungsgesellschaft, die den Vertrieb ausländischer Fondsanteile in Österreich betreffen, das für den hiesigen Repräsentanten örtlich zuständige Gericht verantwortlich. Dieser Gerichtsstand kann durch Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Allerdings führt die Beendigung der Repräsentantenstellung dazu, dass Klagen gegen die ausländischen Gesellschaften nicht mehr am Sitz des Repräsentanten, sondern am Sitz dieser Gesellschaften zugestellt werden müssen. Die Beendigung ist wirksam mit dem Tag ihrer Veröffentlichung.

Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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