Zur Unfallszeit befand sich auf der Fahrbahn der Gemeindestraße Streugut (Splitt), das teilweise von Schnee bedeckt war. Die Fahrbahn wäre sicher begehbar gewesen. Die Klägerin benutzte dennoch das an die Fahrbahn angrenzende Straßenbankett, weil sie vermutete, auf dem griffig aussehenden Schnee außerhalb der Fahrbahn sicherer gehen zu können....
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