Der Oberste Gerichtshof wies darauf hin, dass eine „unmittelbare Zuleitung“ von größeren festen Körpern (zB Golfbälle, Tennisbälle, Betonstücke, Felsbrocken) auf das Nachbargrundstück immer unzulässig ist. In diese Gruppe gehören auch die Reste von Silvesterraketen. Besteht die Gefahr, dass der Verdauungstrakt von Pferden verletzt...
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