Österreich folgt dem Beispiel Deutschlands und stellt Unternehmen, die in einem die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ betreffenden Geschäftsbereich tätig sind, unter Schutz. Einem Verkauf an Länder außerhalb des EWR (EU plus Island, Liechtenstein, Norwegen) soll durch eine neue Genehmigungspflicht...
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