Der Oberste Gerichtshof wies die dagegen gerichtete Revision der Klägerin mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.
Er verwies darauf, dass die mit der Beurteilung des Gegenstands eines Kaufvertrags verbundene Frage, ob ein Verkäufer auf die bedungene Weise erfüllt hat, stets nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist daher...
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