Das Anfüttern – also das Gefügigmachen von Amtsträgern durch Geschenke, ohne dass sofort eine Gegenleistung ersichtlich ist – war 2008 unter Strafe gestellt worden. Nur ein Jahr später wurde die Bestimmung nach Protesten aus der Wirtschaft derart entschärft, dass Anfüttern heute als totes Recht gilt. Ein Zeichen, das Korruptionsjäger mehrfach...
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