Unter „stilles Betteln“, versteht man das Bitten um finanzielle Hilfe in unaufdringlicher und nicht aggressiver Weise oder nur durch schriftlichen oder symbolischen Hinweis.
„Stilles Betteln“ darf an öffentlichen Orten nicht verboten werden, es sei denn, etwa die Anzahl der Bettler erschwert die Benützung...
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