Nach Art 19.1.2 AUVB 2012 ist der Versicherer leistungsfrei, wenn der Unfall bei einer strafbaren Handlung eintritt, die vorsätzlich durchgeführt oder versucht wird.
Nach Art 19.1.2 AUVB 2012 besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle, die beim Versuch gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte Person eintreten, für die...
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