Wird auf der einem Lebensgefährten gehörenden Liegenschaft von beiden Lebensgefährten ein Haus (fertig) gebaut, so kann zwischen ihnen insofern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) bestehen. Liegt eine solche vor, so ergibt sich aus ihr ein Rechtsgrund zur Benützung, der einem Räumungsbegehren nach Auflösung der Lebensgemeinschaft...
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