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3. Apr. 2023

Der Makler muss nicht alles prüfen

Der Immobilienmakler darf den Aussagen eines Kunden vertrauen und muss nicht jede Information nachprüfen, die ihm dieser über eine Immobilie mitteilt.

Das hat der Oberste Gerichtshof jetzt in einem Urteil bestätigt. Gibt es allerdings berechtigte Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit wichtiger Angaben, so hat der Makler dem selbstverständlich nachzugehen.

Zudem darf er einem Interessenten gegenüber nie den Eindruck erwecken, er habe bestimmte Sachverhalte persönlich überprüft, obwohl er sich lediglich auf die Angaben des Verkäufers verlassen hat. Wann Zweifel angebracht sind und der Makler deshalb genau nachfragen muss, geht aus dem Urteil nicht hervor. Das ist nach wie vor vom Einzelfall abhängig.

Im Streitfall, den der OGH zu beurteilen hatte, ging es um den Verkauf eines älteren Hotels. Das Hotel war im Jahre 1995 umgebaut bzw. um einen Stock erhöht worden – als „Schwarzbau“. Die Verkäuferin erklärte dem Makler, mit der Bau- und Benutzungsgenehmigung sei alles in Ordnung, konnte aber keine Pläne übergeben. Von außen war nicht zu erkennen, dass nachträgliche Änderungen am Gebäude vorgenommen worden waren. Die Richter meinten, dass der Makler der Verkäuferin glauben durfte. Bei derart alten Gebäuden komme es öfter vor, dass Pläne oder behördliche Genehmigungen nicht mehr vorliegen.

Zusammenfassend wird man sagen können, dass ein Makler auf alles vertrauen darf, was auch bei einem „Normalbürger“ kein Misstrauen erwecken würde. Persönlich bin ich der Auffassung, dass der vorliegende Streitfall schon an der Grenze liegt. Keine Bau- bzw. Benutzungsgenehmigung zu verlangen, erscheint zunächst kritisch. Andererseits wurde das Hotel jahrzehntelang anstandslos betrieben. Da darf auch der Makler durchaus annehmen, dass diese Bewilligungen vorgelegen haben.

Der Makler muss glaubwürdige Angaben eines Auftraggebers nicht unbedingt nachprüfen.

Mag. Patrick Piccolruaz, Bludenz

Experte Immobilienrecht

Immobilienrecht Experte Mag. Patrick PiccolruazMag. Patrick Piccolruaz verfügt als erfahrener Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der P&M Immobilien GmbH sowie als geprüfter Immobilienmakler, Verwalter und Bauträger über die rechtlichen Spezialkenntnisse und kennt den Immobilien-Markt in Vorarlberg. Er ist in der Immobilienbrache bestens vernetzt mit anderen Experten wie Bausachverständige, Architekten, Baufirmen und Bauträgern.

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