Ein Raum ist dann unter Erdniveau, wenn dessen Fußboden niedriger liegt, als das Gelände um das Gebäude.
Das Hotel der Klägerin weist ein Obergeschoß (OG), ein Erdgeschoß (EG) und fünf Untergeschoße (UG) auf. Es ist in steiler Hanglage errichtet, sodass die ostseitige Längsseite des Gebäudes im Bereich der fünf UG und die beiden Schmalseiten...
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