Selbst wenn der Bund einem Dritten für Gerichtsfehler aus Amtshaftung Ersatz leistet, kann er sich bei dem, der den hinter der Ersatzleistung stehenden Aufwand selbst hätte machen müssen (§ 1042 ABGB), regressieren.
Der Beklagte ist Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Haus stand. Für dieses Haus bestand ein rechtskräftiger...
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