Bei Prüfung der Frage, ob die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts durch einen einzelnen Wohnungseigentümer wegen Mängeln an allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsanlage als Schikane zu werten ist, ist auf die gesamten Behebungskosten abzustellen.
Die Beklagten erwarben im Jahr 2012 von der Klägerin, einer Bauträgerin, mit Kauf- und...
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