Aus § 563 Abs 2 ZPO idF seit ZVN 2009 folgt, dass die gerichtliche Kündigung von Amts wegen zurückzuweisen ist, wenn sie erst nach Beginn der Kündigungsfrist, die für den darin angeführten Kündigungstermin eingehalten werden muss, an das Gericht abgesendet wurde. Ansonsten ist sie dem...
Lesen Sie mehr...