Den Notunterhalt kann auch eine schuldig geschiedene Person erhalten, er wird nach Zumutbarkeitsregeln bemessen.
Der Anspruch auf Unterhalt geht verloren, wenn der Unterhaltsberechtigte gegenüber seinem früheren Partner schwere Verfehlungen setzt. Die Frage, die der Oberste Gerichtshof zu beurteilen hat, war nun, ob diese Bestimmung...
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