Der Ehemann war nicht damit einverstanden, dass sich der Sohn einen Hund angeschafft hatte, obwohl seine Frau es tolerierte. Er zog zunächst in das Gartenhaus, später in eine neue Wohnung. Es kam zur Scheidung und in diesem Verfahren war zu klären, ob der Streit mit dem Hund ein hinreichender Grund gewesen ist, um die Ehewohnung zu verlassen. Der Mann blitzte ab und zwar in allen Instanzen. Der Oberste Gerichtshof (7 Ob 81/13g) vertrat die Auffassung, der Streit um den Hund habe die Ehe noch nicht zerrüttet gehabt. Erst dadurch, dass der Mann die Familie verlassen und die Beziehung mit einer anderen Frau aufgenommen habe, sei die Ehe zerstört worden. Nach Ansicht der Gerichte ist er daher an der Scheidung überwiegend schuldig und muss mit höheren Unterhaltszahlungen rechnen.
Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz