Es war bisher ein fester Grundsatz der Rechtsprechung, dass jener Elternteil, der seinen Unterhalt in Geld zu leisten hat, entsprechende Minderung verlangen kann, wenn er das Kind selber auch tatsächlich betreut. Dabei galt als Richtlinie, dass pro wöchentlichem Betreuungstag der Unterhalt um 10% herabgesetzt wird. In einer neuen...
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