Bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ging ein Vater, um für die E-Card der Tochter zu kämpfen. Der Vater hat kein Sorgerecht, darf sein Kind aber alle 14 Tage übers Wochenende sehen. Für diese Zeit solle die Mutter ihm die E-Card der Tochter mitgeben, forderte der Mann. Alle Instanzen bis hin zum OGH (3 Ob 68/12i)ließen den Vater aber abblitzen. Begründung: Bei Notfällen brauche man keine E-Card, und auch sonst würde für eine ärztliche Behandlung die telefonische Zustimmung der Mutter reichen.