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27. Nov. 2012

Kein Schmerzensgeld für Ehebruch

Ein Ehegatte der feststellen musste, dass seine Frau ihn betrügt, verlangte vom Liebhaber, tatsächlich hatte er Depressionen, Schmerzensgeld. Er verlangte € 25.000,00 Schmerzensgeld. Mit dieser Forderung erlitt er in allen Instanzen Schiffbruch. Der Sprecher des OGH: „Schmerzensgeld für eine verlorene Liebe gibt es nicht.“

Die Gerichte verwiesen auf einen ähnlichen Fall, den der OGH im Jahre 2003 entschieden hatte: „Der Ehepartner, der von einer Eheverfehlung des anderen erfährt, hat es in der Hand, die Ehe und damit den Leidenszustand, der durch die Untreue des anderen und die damit verbundenen Demütigungen hervorgerufen wird, zu beenden“ (6 Ob 124/02g). Aus dieser älteren Entscheidung zogen das Landes- und das Oberlandesgericht nun einen simplen Schluss: Wenn man schon damals nicht den untreuen Ehepartner direkt auf Schmerzensgeld klagen konnte, dann müsste das jetzt erst recht für den außerehelichen Geliebten selbst gelten, meinten die beiden ersten Instanzen.

Der gehörte Ehemann zog aber im aktuellen Fall trotzdem noch vor das Höchstgericht. Sein Advokat stützt sich nämlich auf eine neuere OGH-Entscheidung, die erst im Vorjahr ergangen war. Diese drehte sich um einen Mann, der psychische Schäden erlitt, weil er sein Kind nicht mehr sehen durfte. Die Justitz (4 Ob 8/11x) bejahte hier einen Schmerzensgeldanspruch des Mannes gegen die Ex-Ehefrau. Denn diese hatte das Kind ungerechtfertigt so beeinflusst, dass es den Vater nicht mehr sehen wollte. Doch die Höchstrichter ließen den Vergleich nicht gelten. Man dürfe das Verhältnis zwischen Eltern und einem Kind nicht mit einem Eheverhältnis gleichsetzen, meinte der OGH. Denn die Beziehung zu einem Kind sei auf Dauer angelegt, hingegen könne man eine Ehe auch wieder lösen. Im Ergebnis schlossen sich die Höchstrichter somit den Vorinstanzen an: Weder ein untreuer Ehegatte noch – wie im aktuellen Fall – der außereheliche Geliebte selbst müsse Schmerzensgeld leisten (1 Ob 134/12f).

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

 

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