Derzeit darf von der Politik nicht erwartet werden, dass ein verpflichtender Unterhalt Gesetz wird. Die Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat sich dagegen ausgesprochen, fordert aber gleichzeitig, dass ein so genannter Partnerschaftsvertrag eingeführt wird, den Paare freiwillig schließen können. Ein solcher Vertrag würde notariell oder gerichtlich beglaubigt werden können. Darin könnten dann der gegenseitige Beistand während der Beziehung sowie bestimmte Fragen, die nach der Trennung auftreten können, geregelt werden. Solange es aber diese Institution eines Partnerschaftsvertrages nicht gibt, bleibt nichts anderes übrig, als sich in solchen Fragen einschlägig von Fachleuten beraten zu lassen.
Petra Piccolruaz Rechtsanwältin in Bludenz