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23. Apr. 2013

BRD: Keine Anonymität für Samenspender

Das Oberlandesgericht Hamm in der BRD. hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Samenspender nicht mehr anonym bleiben können, wenn gezeugte Kinder ihren Namen wissen wollen. Das Gericht war der Auffassung, dass das verfassungsgemäße Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher einzustufen sei, als das Recht des Spenders auf Anonymität. Ob es in dieser Sache noch zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kommt, ist noch offen.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1989 entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Seit 2007 ist nun auch gesetzlich festgelegt, dass Samenspenden 30 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Man geht davon aus, dass in Deutschland ca. 100.000 Kinder von anonymen Samenspendern gezeugt worden sind.

Rechtslage in Österreich

Diese Problematik tritt in Österreich gar nicht erst auf. Samenspender müssen nämlich schriftlich ihr Einverständnis erklären, dass ihr Name gegenüber Kindern genannt werden darf. Mit dem 15. Lebensjahr hat ein anonym gezeugtes Kind automatisch den Anspruch den Namen seines biologischen Vaters zu erfragen.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

 

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