Homosexuelle Paare dürfen eine Eingetragene Partnerschaft außerhalb von Amtsräumen eingehen. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kürzlich und stellte die Partnerschaft in diesem Punkt mit Eheschließungen gleich, wo es bereits üblich ist, auch an romantischeren Orten staatlich zu heiraten.
Der VfGH-Entscheid war sofort gültig.