suchen

5. Apr. 2013

Künstliche Befruchtung für Lesben

Sollen auch lesbische Paare mithilfe einer Samenspende und der Fortpflanzungsmedizin Kinder bekommen können? Der Oberste Gerichtshof (OGH) meint eindeutig: ja. Der Gerichtshof hat erneut einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gerichtet, den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der medizinisch unterstützten Fortpflanzung als verfassungswidrig aufzuheben.

Das Verfahren geht auf den Versuch eines lesbischen Paares zurück, ohne heterosexuelle Kontakte ein Kind zu bekommen. Die beiden – eine Österreicherin und eine Deutsche – waren 2008 in Deutschland eine Lebenspartnerschaft eingegangen, die auch in Österreich anerkannt ist. Das Fortpflanzungsmedizingesetz schließt aber eine künstliche Befruchtung für gleichgeschlechtliche Paare – wie übrigens auch für alleinstehende Frauen – aus. „Dies verstößt nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs gegen das Recht der Antragstellerinnen auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens (Art 8 EMRK) und gegen den Gleichheitssatz (Art 7 B-VG)“, formuliert der OGH in seinem neuen Antrag (3 Ob 224/12f).

Die Höchstrichter meinten, es sei sachlich nicht gerechtfertigt, rechtlich abgesicherten eingetragenen Partnerschaften die Nutzung der Fortpflanzungsmedizin zu verbieten, während bloße Lebensgemeinschaften von Heterosexuellen sehr wohl auf diese zurückgreifen dürften.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.