Es ist durchaus möglich, dass jemand der „rechtliche“ Vater weiterhin bleibt, obwohl es ein erbbiologisches Gutachten gibt, dass das betreffende Kind nicht von ihm stammt. In einem kürzlich durchgeführten Verfahren hat der Oberste Gerichtshof klargestellt, dass die im Gesetz vorgesehenen Fristen, die Vaterschaft zu...
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