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8. Aug. 2013

Väter an gemeinsamer Obsorge wenig interessiert

Seit Februar 2013 gilt in Österreich eine neue Gesetzeslage. Nun kann man bei Gericht auch ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern einklagen. Die erwartete Antragsflut von Vätern ist allerdings ausgeblieben. Auch Paare die beim Standesamt gemeinsam ihr Sorgerecht eintragen lassen wollten, gibt es nur selten. Bisher war nach einer Scheidung eine gemeinsame Obsorge nur möglich, wenn beide Eltern damit einverstanden waren. Ansonsten erhielt in den meisten Fällen die Mutter das Recht, für das Kind zu sorgen. Bei unehelichen Kindern hatten Väter überhaupt keinerlei Chancen auf ein Sorgerecht gegen den Willen der Mutter. Nunmehr kann aber über Antrag der Richter (nach einer 6 monatigen Testphase) ein gemeinsames Sorgerecht anordnen. Dies hätte eigentlich eine neue Chance für Väter eröffnen sollen, die bisher kein Sorgerecht hatten. Wider Erwarten ist aber ein Ansturm von Vätern, die sich benachteiligt fühlen, ausgeblieben. Dies mag auch an der Bestimmung liegen, dass auch bei gemeinsamer Sorge das Kind meist bei der Mutter wohnen darf, sodass das Sorgerecht den Vätern kaum etwas nützt.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

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