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2. Jul. 2013

Verleumdung nach der Scheidung: Notunterhalt verwirkt

Den Notunterhalt kann auch eine schuldig geschiedene Person erhalten, er wird nach Zumutbarkeitsregeln bemessen.

Der Anspruch auf Unterhalt geht verloren, wenn der Unterhaltsberechtigte gegenüber seinem früheren Partner schwere Verfehlungen setzt. Die Frage, die der Oberste Gerichtshof zu beurteilen hat, war nun, ob diese Bestimmung auch für den Notunterhalt gelten solle. Dies war in einer Revision deshalb in Zweifel gezogen worden, weil die Bestimmung über den verschuldensunabhängigen Notunterhalt nicht solange gibt, wie die Bestimmung über den Verlust des Unterhalts wegen gravierenden Verstößen gegenüber dem Ex-Partner. Der Oberste Gerichtshof meinte nun (1Ob 253/12f) der gesamte Gesetzesaufbau lasse nur einen Schluss zu, dass man nämlich, wenn man den normalen Unterhaltsanspruch verwirkt hat, auch keinen Notunterhalt mehr verlangen könne. Die unterlegene Frau hatte noch vorgebracht, das Gesetz dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Auch dies lehnte der OGH ab: Es verstoße nicht gegen die Menschenrechtskonvention, dass man mit schweren Verfehlungen den Unterhaltsanspruch verwirke.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

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