Derjenige, der sich wissentlich oder fahrlässig an eine von einem Fachmann durchzuführende, bei nicht fachgemäßer Ausführung erkennbar mit Gefahren verbundene Arbeit heranmacht, ohne über die erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen, handelt schuldhaft und haftet deliktisch. Erfolgt eine solche schädigende Handlung in einem Haus, in dem...
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