In der Regel liegt keine gültige Gerichtsstandvereinbarung vor, wenn sich die Wortfolge „Gerichtsstand: xxx“ nicht im Vertragstext selbst, sondern in einer Fußzeile auf der ersten Seite, unterhalb des Vertragstextes auf dieser Seite befindet und dort nur Angaben eines Unternehmers wie seine Bezeichnung,...
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