er Kaufvertrag über ein Fahrzeug, bei dem der Verkäufer verschweigt, dass es sich um einen „aufgebauten Unfallwagen“ mit kompletter Ersatzkarosserie handelt, bei dem deshalb die Herstellergarantie erloschen ist, kann wegen Irrtums angefochten werden.
Der Kläger kaufte vom Beklagten einen gebrauchten Pkw der Marke Porsche 997...
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