Die Schilderung, Aufklärung und Beratung (Belehrung) hat so konkret, umfassend und instruktiv zu erfolgen, dass sich der hievon Angesprochene der (möglichen) Gefahren bewusst wird und diese eigenverantwortlich abzuschätzen in der Lage ist.
Der Kläger, ein deutscher Staatsbürger, der noch nie einen Paragleitschirm-Flug...
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