Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot, das einem Dritten mit echtem Vertrag zugunsten Dritter eingeräumt worden ist, kann ohne Nachweis einer Annahme- bzw Zustimmungserklärung des begünstigten Dritten im Grundbuch eingetragen werden.
Ob ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt, der einen unmittelbaren Anspruch...
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