Daraus folgt einerseits, dass eine Tür von der Wohnung in die Tiefgarage, die den Zugang zum eigenen Stellplatz ermöglicht, nicht die bauliche Abgeschlossenheit der Wohnung beseitigt. Andererseits steht auch der Umstand, dass die Tür zur dahinter liegenden Wohnung bei Öffnung um wenige Zentimeter in den daneben gelegenen...
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