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11. Apr. 2018

Gekipptes Fenster - keine Einbruchsversicherung

Wenn Täter über gekipptes Fenster eindringt, muss Haushaltsversicherer für Schäden aus Einbruchsdiebstahl keine Deckung gewähren.

Der Versicherungsnehmer hatte die Verpflichtung übernommen, die Versicherungsräumlichkeiten zu versperren, wenn  sie von allen Personen verlassen werden. Der Einbruchsdiebstahl wurde durch das Belassen des Fensters in Kippstellung grob fahrlässig herbeigeführt, weshalb  der Versicherer leistungsfrei war.

OGH  7 Ob 239/12s

 

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