Ein Unterhaltsschuldner, der einen hohen Kapitalbetrag (hier: rund 3,2 Mio EUR) ertraglos angelegt hat, ist zwar unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als hätte er sein Kapital unter Abwägung von Ertrag und Risiko möglichst erfolgversprechend angelegt. Die Anspannung erstreckt sich allerdings nur auf die (fiktiven) Erträge aus dem Kapital...
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